Reparaturbonus Sachsen
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Wichtige Information (26.11.2024):
Bitte beachten Sie, dass zuwendungsfähige Anträge, die bis zum 05.12.2024 digital vollständig bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - über das Förderportal gestellt und abschließend eingereicht werden (dies beinhaltet auch den Schritt der Verifizierung über den Dienstleister Verimi) im Jahr 2024 bearbeitet werden.
Ab dem 06.12.2024 ist die Antragstellung über das Förderportal aus haushaltstechnischen Gründen gestoppt.
Die Entscheidung über die Wiederaufnahme der Antragstellung wird in Abhängigkeit von den im Jahr 2025 noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln voraussichtlich im Januar 2025 getroffen.
Über den Fortgang der Entwicklung werden Sie an dieser Stelle informiert.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Über die Zuwendung wird nach Maßgabe der Förderrichtlinie Reparaturbonus und der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden.
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Was beinhaltet das Förderprogramm?
- Die Förderung soll Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Sachsen zur Reparatur privat genutzter defekter Elektro- und Elektronikgeräte ermutigen. Das Förderprogramm dient der Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung, indem es Anreize für die Verlängerung der Lebensdauer von Geräten schafft.
- Bis zu zwei Reparaturen pro Kalenderjahr können gefördert werden.
Wichtige Voraussetzungen
- Übersicht der förderfähigen Geräte (Download erfolgt direkt von der SAB Sachsen)
- Hauptwohnsitz Sachsen (Der Reparaturbonus steht Ihnen nur zu, wenn der Hauptwohnsitz in Sachsen ist)
- Volljährigkeit (Mindesalter 18 Jahre, um den Reparaturbonus Sachsen in Anspruch nehmen zu dürfen)
- Rechnungsbetrag min. 75 € (Reparaturen ab einem Wert von 75 € inklusive Umsatzsteuer können gefördert werden)
- Maximale Förderhöhe (maximal 50 % des Rechnungsbetrags, jedoch maximal 200 Euro pro Reparatur)
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Programm erhalten Sie bei der SAB Sachsen (https://www.sab.sachsen.de/reparaturbonus)
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.